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SINGULUS TECHNOLOGIES fasst Beschluss zum Erwerb eigener Aktien
18. Mai 2004

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2004 in Frankfurt wurde unter Tagesordnungspunkt 6. "Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien", der Vorstand mit einer Mehrheit von über 99 % ermächtigt, in dem Zeitraum von jetzt bis zum 13. November 2005 Aktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu EUR 3.706.431 zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in letzterem Fall auch mehrmals, ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt dabei über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.

Das Unternehmen beabsichtigt die Aktien ggf. als Akquisitionswährung bei zukünftigen Unternehmensübernahmen einzusetzen oder die erworbenen Aktien einzuziehen und dadurch die Gesamtzahl der verfügbaren Aktien zu reduzieren. Bei einem solchen Schritt würde der Gewinn pro Aktie steigen.